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Rat der Europäischen Union

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Rat der Europäischen Union Artikel

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Europäischen Rat .


Rat der Europäischen Union Beschreibung
Rat der Europäischen Union Beschreibung
Justus Lipsius

Der Rat der Europäischen Union (auch als Ministerrat bekannt) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, die einen Teil der Europäischen Union bildet. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Sitz ist das Justus Lipsius in Brüssel.

Der Rat ist eines der gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften. Die Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, deren Vertrag bereits ausgelaufen ist) haben seit dem Abkommen über gemeinsame Organe und dem Fusionsvertrag gemeinsame Organe, von denen eines der Rat ist.

Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats. Seit 2002 sind dies die folgenden 9 verschiedene Zusammensetzungen:

  • Allgemeiner Rat und auswärtige Beziehungen
  • Wirtschaft und Finanzen (EcoFin)
  • Justiz und Inneres
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen
  • Wettbewerb (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
  • Umwelt
  • Erziehung, Jugend und Kultur
  • Transport, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei

Treffen sich die Außenminister, wird der Rat als "Allgemeiner Rat" genannt; treffen sich die Fachminister, wird die Nennung der Fachrichtung angepasst ("Umweltministerrat", "Agrarministerrat", usw.). Die Nennung "Rat der Europäischen Union" wurde durch Beschluss vom 8.11 1993 eingeführt. In dem EG-Vertrag, in dem EAG-Vertrag und in dem EGKS-Vertrag wird ca. vom "Rat" gesprochen.

Der Vorsitz in dem Rat wechselt in dem halbjährigen Rhythmus nach einer feststehenden Reihenfolge zwischen den Mitgliedstaaten der EU.

Inhaltsverzeichnis
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Abstimmungen

Die Abstimmungen in dem Rat finden je nach Rechtsakt einstimmig oder per Qualifizierter Mehrheit statt. Die Tagesordnung der Ratssitzungen und die zur Entscheidung vorgelegten Texte werden von dem Ausschuß der ständigen Vertreter (AStV) unter Führung der Ratspräsidentschaft ausgehandelt, die alle 6 Monate wechselt.

Stimmgewichtung der Länder in dem Ministerrat (Nizza-Modell, tritt am 1. November 2004 in Kraft) (Quelle: Spiegel Online):
Land  Einwohner in Mio,  Sitze  Einwohner / Sitz  rel. Gewicht
Luxemburg 0,4 4 100 Tausend 28,27
Malta 0,4 3 133333 21,20
Zypern 0,8 4 200 Tausend 14,13
Estland 1,4 4 350 Tausend 8,07
Slowenien 2,0 4 500 Tausend 5,65
Irland 3,7 7 528571 5,34
Litauen 3,7 7 528571 5,34
Lettland 2,4 4 600 Tausend 4,71
Finnland 5,2 7 742857 3,80
Daenemark 5,3 7 757143 3,73
Slowakei 5,4 7 771429 3,66
Österreich 8,1 10 810 Tausend 3,49
Portugal 9,9 12 825 Tausend 3,42
Ungarn 10,0 12 833333 3,39
Belgien 10,2 12 850 Tausend 3,32
Tschechien 10,3 12 858333 3,29
Griechenland 10,6 12 883333 3,20
Schweden 8,9 10 890 Tausend 3,17
Niederlande 15,8 13 1215385 2,32
Polen 38,6 27 1429630 1,97
Spanien 39,4 27 1459259 1,93
Italien 57,7 29 1989655 1,42
Frankreich 59,1 29 2037931 1,38
Großbritannien 59,4 29 2048276 1,38
Deutschland 82,0 29 2827586 1,00

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Aufgaben

  • Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union, in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr. Meist geschieht dies in dem Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens. Damit bricht der Rat der Europäischen Union das Prinzip der Gewaltenteilung auf Ebene der Mitgliedsstaaten auf, weil Delegationen aus der nationalen Exekutive gesetzgeberische Gewalt erlangen. Dadurch werden die nationalen Parlamente geschwächt.
  • Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
  • Er schließt in dem Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder globalen Organisationen.
  • Er stellt mit Zustimmung des Europäischen Parlaments den Haushalt auf.
  • Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
  • Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen in dem Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, also der zweiten und dritten Säule der EU.
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Ratspräsidentschaft

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